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Anmeldung zur Jahreshauptversammlung

Details
14. Juli 2020

Einladung zur Jahreshauptversammlung des Sportclubs Unterweiler e.V.

 

Am Freitag, 24. Juli 2020 findet um 19 Uhr in der Turn- und Festhalle Unterweiler die Jahreshauptversammlung des SC Unterweiler statt.

Auf die Tagesordnung in den Veröffentlichungen der letzten Wochen wird verwiesen.

Bitte vergessen Sie nicht:

Aufgrund der immer noch geltenden Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie ist eine Teilnahme an der Jahreshauptversammlung dieses Jahr nur nach Voranmeldung unter kontakt@sc-unterweiler.de und unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich.

Lassen Sie sich davon nicht abschrecken und kommen Sie trotzdem zu unserer Jahreshauptversammlung. Zeigen Sie gerade in schwierigen Zeiten Ihre Verbundenheit mit dem SCU.

Und denken Sie bitte daran, eine Mund-Nase-Maske mitzubringen.

 

 

Unterweiler, den 13.07.2020

 

SPORTCLUB UNTERWEILER E.V.

Vorstand

 

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Details
22. Juni 2020

Einladung zur Jahreshauptversammlung des Sportclubs Unterweiler e.V.

 

Am Freitag, 24. Juli 2020 findet um 19 Uhr in der Turn- und Festhalle Unterweiler die Jahreshauptversammlung des SC Unterweiler statt.

 Tagesordnung: 

  1. Geschäftsbericht durch den 1. Vorsitzenden
  2. Bericht des Vorstands für Finanzen
  3. Berichte der Abteilungsleiter und der Gesamtjugendleiter
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer
  6. Grußwort der Ortsvorsteherin
  7. Wahlen
  • Wahl des 1. Vorsitzenden; seitheriger 2. Vorsitzender Nic Elßner stellt sich zur Wahl; dadurch ggf.:
  • a.o. Wahl des 2. Vorsitzenden
  • Wahl des Vorstands für Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit
  • Wahl des Vorstands für Liegenschaften
  • Wahl des Vorstands für Verwaltung (neu)
  • Bestätigung des Vorstands für Gesamtjugend
  • Wahl der Kassenprüfer
  1. Beschlussfassung über Änderungen von §§ 2, 10 und 15 der Vereinssatzung
  2. Beschlussfassung über Änderung der Beitragsordnung
  3. Beschlussfassung über Anträge
  4. Information über Änderungen in der Ehrenordnung
  5. Verschiedenes

 

Die Vereinssatzung, die Beitrags- und die Ehrenordnung können nach Terminvereinbarung unter kontakt@sc-unterweiler.de in der Geschäftsstelle eingesehen werden.

Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens zwei Wochen vor der Jahreshauptversammlung beim 1. Vorsitzenden oder in der Geschäftsstelle eingereicht werden. Verspätet eingegangene Anträge werden nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt. Ausgenommen davon sind Dringlichkeitsanträge, die mit dem Eintritt von Ereignissen begründet werden müssen, welche nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten sind. Über ihre Zulassung entscheidet die Versammlung.

Aufgrund der immer noch geltenden Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie ist eine Teilnahme an der Jahreshauptversammlung dieses Jahr nur nach Voranmeldung unter kontakt@sc-unterweiler.de und unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich. Wir bitten um Anmeldung bis spätestens Dienstag, 21.07.2020. Kommen Sie zu unserer Jahreshauptversammlung und zeigen Sie gerade in schwierigen Zeiten Ihre Verbundenheit mit dem SCU.

 

 

Unterweiler, den 20.06.2020

 

SPORTCLUB UNTERWEILER E.V.

Ingo Bergmann, 1.Vorsitzender

Corona Verordnung Sportstätten

Details
12. Mai 2020

Liebe Sportsfreunde,

 

ab Montag, 11.05.2020 ist Sport unter freiem Himmel wieder erlaubt unter strengen Auflagen. Anbei die entsprechende Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten. 

 

Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten)

Vom 10. Mai 2020


Auf Grund von § 32 Sätze 1 und 2 und § 28 Absatz 1 Sätze 1 und 2 des Infektions-schutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Ge-setzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist, in Verbindung mit § 4 Absatz 8 Satz 1 der Corona-Verordnung (CoronaVO) vom 9. Mai 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungsgesetzes und abrufbar unter https://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung) wird verordnet:


§ 1
Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten


(1) Ungedeckte öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten (Freiluftsportanla-gen) im Sinne von § 4 Absatz 2 Nummer 15 CoronaVO dürfen zu Trainings- und Übungszwecken nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 betrieben werden. Der erlaubte Betrieb umfasst auch Nebenanlagen, die untergeordnet und für den Betrieb der Sportanlage oder Sportstätte notwendig sind, insbesondere Sekretariat und Toiletten. Geschlossene Räume, wie Sporthallen, dürfen zu Trainings- und Übungszwecken weiterhin nicht genutzt werden.
(2) Voraussetzung für die Aufnahme des Betriebs im Sinne des Absatz 1 Satz 1 ist die Wahrung folgender Grundsätze des Infektionsschutzes:
1. während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt;
2. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie Fußball-feldern, Golfplätzen oder Leichtathletikanlagen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 qm zu-lässig;
3. die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden;
4. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicher-heitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlas-sen;
5. die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitärräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen;
6. in den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen; es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhand-
tücher zu Verfügung stehen; sofern dies nicht gewährleistet ist, müssen Handdesinfektionsmittel
zur Verfügung gestellt werden.
(3) Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen,
die für die Einhaltung der in Absatz 2 genannten Regeln verantwortlich ist.
(4) Die Namen aller Trainings- beziehungsweise Übungsteilnehmerinnen und
-teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu
dokumentieren.


§ 2
Ausschluss von der Teilnahme


Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen,
1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt
mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
2. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.


§ 3
Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz


Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen,
insbesondere ergänzende Hygienevorgaben, zu erlassen, bleibt von dieser
Verordnung unberührt.


§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Diese Verordnung tritt am 11. Mai 2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des Tages außer
Kraft, an dem die CoronaVO außer Kraft tritt.

 

Bitte haltet Euch unbedingt daran, denn dadurch können wir nach und nach wieder unseren Sportbetrieb in Gang setzen.

Bleibt Gesund!

Euer Vorstand

CORONA NEWS

Details
15. Juni 2020

Liebe Sportsfreunde,

 

 

aufgrund der neuen Regelungen in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg kann ab Montag, 22.06.2020 der Übungsbetrieb in der Turn- und Festhalle Unterweiler wieder aufgenommen werden. Dies aber nach strengen Vorgaben, sodass das Angebot noch stark eingeschränkt ist.

Daher starten ab KW 26 vorerst nur einzelne Kurse der Damengymnastik. Die entsprechenden Teilnehmer werden vorab direkt informiert.

 

Der Übungsbetrieb auf der Tennisanlage ist ebenfalls bereits möglich.

 

Bei konkreten Fragen stehen Euch die Abteilungsleiter oder die Geschäftsstelle (derzeit nur per Mail erreichbar) gerne zur Verfügung.

 

 

Euer Vorstand SCU

Corona Update

Details
04. Mai 2020

Unsere Meldung vom 23.04.2020 über weiteres Aussetzen des Übungs- und Spielbetriebs bis 03.05.2020 müssen wir verlängern bis zumindest 06.05.2020. Da sollen auf politischer Ebene neue Entscheidungen anlässlich der andauernden Corona-Pandemie getroffen werden, die insbesondere auch die Sportvereine betreffen. Sowie es Neuigkeiten gibt, informieren wir Euch u.a. hier auf der Homepage.

Haltet durch, es kommen auch wieder bessere Zeiten!

Eure Vorstandschaft SCU

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