Einladung zur Jahreshauptversammlung des Sportclubs Unterweiler e.V.
Am Freitag, 31. März 2023 findet um 20 Uhr im Sportheim in Unterweiler die Jahreshauptversammlung des SC Unterweiler statt.
Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht durch den 1. Vorsitzenden
2. Bericht des Vorstands für Finanzen
3. Berichte der Abteilungsleiter und der Gesamtjugendleiter
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer
6. Grußwort der Ortsvorsteherin
7. Wahlen
- Wahl des 2. Vorsitzenden
- Wahl des Vorstands für Finanzen
- Wahl des Vorstands für Sport
- Bestätigung des Vorstands für Gesamtjugend
8. Antrag zur Änderung der Vereinssatzung (Wortlaut sh. unten)
9. Beschlussfassung über Anträge (§§2.4, 10.6, 8.2 und Satzungsänderungen aufgrund Beanstandungen)
10. Ankündigung 75jähriges Vereinsjubiläum
11. Verschiedenes
Wortlaut zu den Anträgen der Satzungsänderung:
- Antrag auf Änderung §2.4 (…) Der Hauptausschuss (neu: der Vorstand) wird ermächtigt, für Tätigkeiten im Dienst des Vereins, entsprechende Ordnungen zu beschließen oder einzelne Verträge abzuschließen (…) aufgrund des Widerspruchs zu §§11 und 12.3
- Antrag auf Streichung §10.6 Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig aufgrund des Widerspruchs zu §2.4
- Antrag auf Änderung §8.2 Die Einberufung muss mindestens drei Wochen (…) zuvor schriftlich per Post oder per E-Mail bei auswärtigen Mitgliedern und durch Eindruck in das Mitteilungsblatt der Ortsverwaltung Unterweiler für ortsansässige Mitglieder veröffentlicht werden.
- Antrag auf Beschluss bzgl. Satzungsänderungen:
Sollten Änderungen der Satzung aufgrund von Beanstandungen des Registergerichtes bzw. Finanzamtes notwendig sein, wird die Vorstandschaft ermächtigt in einer eigens dafür einberufenen Vorstandssitzung die notwendige Änderung der Satzung zu beschließen, damit eine Eintragung der Neufassung ins Vereinsregister erfolgen kann. In der auf den Beschluss folgenden Mitgliederversammlung ist diese von der Satzungsänderung in Kenntnis zu setzen. Nach Beschlussfassung ist die Satzung nochmals beim zuständigen Finanzamt einzureichen und ein Feststellungsbescheid nach §60a AO zu beantragen.
Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens zwei Wochen vor der Jahreshauptversammlung beim 1. Vorsitzenden oder in der Geschäftsstelle eingereicht werden. Verspätet eingegangene Anträge werden nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt. Ausgenommen davon sind Dringlichkeitsanträge, die mit dem Eintritt von Ereignissen begründet werden müssen, welche nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten sind. Über ihre Zulassung entscheidet die Versammlung.
Jahreshauptversammlungen geben immer Gelegenheit zur Information, zur Aussprache und zur Kontaktaufnahme mit Freunden und Bekannten. Kommen Sie zu unserer Jahreshauptversammlung und zeigen Sie damit Ihre Verbundenheit mit dem SCU.
SPORTCLUB UNTERWEILER E.V.
Nicolaus Elßner, 1. Vorsitzender